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Betriebliche Vorsorge mit Unterstützung vom Arbeitgeber

Ganz gleich, ob es um die Rente oder die Krankenversicherung geht: Wer seine Vorsorge mit dem Arbeitgeber abstimmt, sichert sich klare Vorteile.

Die gesetzliche Regelung ist nicht lückenlos.

Wer nach vielen Jahren im Berufsleben in den Ruhestand wechselt, stellt schnell fest: Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um das gewohnte Einkommen vollständig zu ersetzen. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist eine ergänzende Altersvorsorge unverzichtbar.

Ein vergleichbares Bild zeigt sich bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – zumindest, was die durch den Gesetzgeber festgelegten Leistungen betrifft. Die GKV übernimmt lediglich medizinisch notwendige Leistungen, wodurch auch hier Versorgungslücken entstehen, die eine zusätzliche Absicherung erforderlich machen.

Viele greifen deshalb schon heute auf private Altersvorsorgeprodukte oder private Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich zurück. Solche flexiblen Lösungen bieten mehr Freiheit bei der Gestaltung der finanziellen und gesundheitlichen Absicherung. Noch sinnvoller ist es allerdings, auch den Arbeitgeber mit ins Boot zu holen – etwa im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung oder einer betrieblichen Krankenversicherung.

Vorsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine Vorsorgelösung umgewandelt – dieser Vorgang nennt sich Entgeltumwandlung. Dabei profitieren Beschäftigte von steuerlichen Vorteilen: Der Sparbeitrag fällt höher aus, ohne dass das Nettoeinkommen stark belastet wird.

Ein weiterer Pluspunkt: Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlich das Recht auf Entgeltumwandlung – der Arbeitgeber ist also verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen. Und noch besser: Seit 2022 müssen Arbeitgeber sogar einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung leisten. Das bedeutet: Noch mehr Geld fließt in die Vorsorge, ohne dass dafür eigene Mittel aufgebracht werden müssen.

Auch bei der Gesundheitsvorsorge bietet sich eine Lösung über den Arbeitgeber an: Dieser kann eine private Krankenzusatzversicherung für seine Mitarbeitenden abschließen – häufig in Form eines sogenannten Budgettarifs. Das zur Verfügung stehende Budget kann dann individuell für vielfältige Gesundheitsleistungen verwendet werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.

Umfassender Versicherungsschutz:

Höheres
Renteneinkommen

Die betriebliche Altersversorgung erhöht Ihre Rente und trägt zur Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter bei.

Bessere Gesundheitsversorgung

Die betriebliche Krankenversicherung ergänzt gezielt Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt werden.

Ihre Steuer- und Budgetvorteile

Nutzen Sie die betriebliche Vorsorge, um von attraktiven Steuer- und Kostenersparnissen zu profitieren.

Vorsorge funktioniert am besten im Team mit dem Arbeitgeber

Nutzen Sie die betriebliche Vorsorge – für messbare Vorteile für Sie und Ihren Arbeitgeber.

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